Tarifbestimmungen

Tarifbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen:
Ausweise (oder Gutscheine) für den Bezug von Billetten zum reduzierten Tarif müssen unaufgefordert an der Kasse vorgewiesen werden. Ein nachträglicher Umtausch gegen andere Billette oder eine Rückerstattung ist nicht möglich.

Alle Einzelfahrten-Tickets sind innerhalb von einem Monat, Abonnemente innerhalb von 1 1/2 Jahren einzulösen. Verlängerungen, Umtausch oder Rückzahlung sind nicht möglich. Unbenutzte Fahrten werden nicht rückvergütet.

Alle Billette sind auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuweisen.

Alle Saison- und Jahreskarten sind persönlich und nicht übertragbar.

Vergessene Saison- / Jahreskarten:
Hat ein Gast seine Saison- oder Jahreskarte vergessen, muss er dies am Schalter melden und eine Tageskarte oder eine Einzelfahrt lösen und bezahlen. Das speziell markierte Billett wird bei Vorweisung der Saison- oder Jahreskarte wieder rückerstattet.

Verlust von Tickets:
Einzelbillette und Mehrfahrten-Abos werden nicht ersetzt.

Missbrauch:
Jede missbräuchliche Benützung eines Tickets oder der darin enthaltenen Angaben haben den sofortigen Entzug ohne Entschädigung zur Folge. Bei rücksichtslosem Verhalten, bei Missachten der Weisungs- oder Verbotstafeln kann Personen der Transport verweigert werden. Zivil- oder strafrechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten. Zusätzlich hat er CHF 160.00 für den administrativen Aufwand zu bezahlen.

Schlechtwetter:
Schlechtwetter, Betriebsunterbrechungen, Sperrungen der Wanderwege oder Anlagen, unvorhergesehene Abreise oder Nichtbenützung einzelner Fahrstrecken geben keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Verlängerung.

Gültigkeit der Abonnemente:
Die Abonnemente sind nur während den publizierten Betriebszeiten und bei Betrieb der Anlagen gültig. Für Abendveranstaltungen und weitere Events ausserhalb der Betriebszeiten sind die Abonnemente nicht oder nur beschränkt gültig.